Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tünni GmbH

  1. Grundlagen

    Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Tünni GmbH gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Tünni GmbH ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden.
    Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.

  2. Preise

    Die Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) oder EUR (Euro). Bei Lieferungen innerhalb der Schweiz sind die Kosten für Versand, Verpackung, Transport, Mehrwertsteuer und Zoll im Preis inbegriffen und werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt. Abweichungen hierzu sind explizit und schriftlich festzuhalten.

    Es sind nur Lieferungen innerhalb der Schweiz, EU, Liechtenstein, Norwegen und Grosbritannien möglich. Bei Lieferungen nach Deutschland, Österreich und Niederlande sind die Kosten für Versand, Verpackung, Transport im Preis inbegriffen. Lieferkosten in andere Länder werden zusätzlich zu den Selbstkosten verrechnet.

    Die Einfuhrsteuer und Zollgebühren für Länder ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein sind nicht enthalten und werden von den lokalen Behörden separat und in Rechnung gestellt. 

    Bei einzelnen Produkten sind die Kosten für Lieferung in die EU nicht im Preis enthalten. Bei diesen Produkten wird bei den Transportkosten darauf hingewiesen, dass nur die Transportkosten in die Schweiz im Preis enthalten sind. 

    Abweichungen hierzu sind schriftlich festzuhalten.

  3. Offerten

    Alle Angaben von der Tünni GmbH zu Preisen, Waren, Liefer- und sonstigen Bedingungen, seien sie allgemein oder konkret im Hinblick auf eine Anfrage des Käufers, sind unverbindlich, solange die Tünni GmbH nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Aufträge und Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn die Tünni GmbH sie schriftlich bestätigt hat. Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben über die Beschaffenheit der Ware und weiteren Bedingungen gehen etwaig abweichenden Angaben in Bestellungen und Aufträgen vor.

  4. Eigentumsvorbehalt

    Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Tünni GmbH. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Tünni GmbH bei der Eintragung mitzuwirken. Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer die gekaufte Ware weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Im Fall einer Pfändung oder sonstigen Beanspruchung durch Dritte hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

  5. Lieferung

    Die Lieferfristen und -termine werden von der Tünni GmbH nach bestem Ermessen abgegeben und bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigten den Käufer im Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz- oder anderen Ansprüchen. Tünni GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen auszuführen. Im Fall von höherer Gewalt und / oder anderen Störungen, – unabhängig davon, ob bei der Tünni GmbH oder ihren Lieferanten oder Hilfspersonen eingetreten –, welche die Herstellung oder Lieferung der Ware hindern oder in irgendeiner Weise erschweren, ist die Tünni GmbH ohne Haftungsfolgen berechtigt, nach freiem Ermessen vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfristen und – Termine entsprechend abzuändern. Die Tünni GmbH lehnt jede Haftung wegen verspäteter Erfüllung oder Vertragsrücktritt ab. Ist die Lieferung der Waren auf Abruf durch den Käufer vereinbart, so ist dieser verpflichtet, die Waren innerhalb der vereinbarten Frist nach Avisierung durch die Tünni GmbH abzurufen.

    Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert, so dass Zwischenlagerung der Ware erforderlich ist, werden die diesbezüglichen Lagerkosten dem Käufer belastet. Übernimmt die Tünni GmbH die Zustellung der Ware und wird die Ware während den vereinbarten oder üblichen Lieferzeiten nicht angenommen, so ist der zusätzliche Aufwand einer weiteren Zustellung vom Käufer zu vergüten. Aus der verspäteten Abnahme resultierende andere zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

    Die Ware wird an die vereinbarte Lieferadresse geliefert. Das Abladen der Ware ab dem LKW und bei Bedarf die Ware an einen anderen Ort als die Abladestelle zu transportieren (z.B. Aufstellort), ist Sache des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, dass die Ware an einem sicheren Ort abgeladen wird.

  6. Prüfung und Abnahme der Lieferung

    Der Käufer hat die Lieferung nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Mängel so rasch als möglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen seit Erhalt der Lieferung, der Tünni GmbH schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Alle Reklamationen sind so rasch als möglich und vor jeglicher Nutzung der Geräte anzubringen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden. Beanstandungen und Reklamationen berechtigen in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware bzw. Leistung des vereinbarten Kaufpreises. Bei offensichtlichen Transportschäden ist in jedem Fall auch dem Frachtführer Mitteilung zu machen und ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferschein anzubringen. Z.B. "Ware unter Vorbehalt angenommen". Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen. Mit dem Visieren des Lieferscheins erfolgt der Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer.

  7. Sachgewährleistung

    Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden hat, und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Tünni GmbH nach ihrer Wahl den schadhaften Gegenstand reparieren oder Ersatz liefern oder, sofern sie auf eine Reparatur oder Ersatzlieferung verzichten will, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Diese Pflicht der Tünni GmbH und das entsprechende Recht des Käufers verjähren und erlöschen 24 Monate nach Erhalt der Lieferung. Bei Elektronikartikel beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keine Ansprüche des Käufers mehr, unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt. Die vorgenannten Mängelrechte des Käufers bestehen nicht bei folgenden Mängeln:

    • Natürlicher Verschleiss.
    • Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang oder infolge unsachgemässer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder Wartung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Betriebsvorschriften oder übermässiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;
    • Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderen natürlichen Eigenschaften des Materials, besonderer äusserer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware ausserhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten gewöhnlichen Verwendung entstehen.
    • Lokale Verfärbungen an der Oberfläche bei beschichtetem Stahl welche durch Korrosion oder Verletzungen der Oberfläche entstanden sind.
    • Bei Schäden infolge nicht sachgemässer Benutzung (detaillierte Informationen sind den Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweisen zu entnehmen.)

    Es bestehen keine Ansprüche des Käufers bei handelsüblicher und / oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

    Die Tünni GmbH übernimmt bei berechtigten Gewährleistungsmängeln die Kosten für die Beschaffung der Ersatzgegenstände / -teile und der Instandsetzung des Liefergegenstandes in unserem Werk. Das Austauschen von Ersatzgegenstände / -teile und das Entsorgen derer erfolgt vor Ort durch und zu Lasten des Käufers.

  8. Annullierungen und Rücksendungen

    Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen des schriftlichen Einverständnisses des Verkäufers. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen. Umtausch und Rücknahme von Waren der Tünni GmbH sind nur franko und in absolut einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Absprache mit der Tünni GmbH möglich. Rücksendungen ohne Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben. Sämtliche durch Umtausch und Rücknahme entstehende Kosten, insbesondere für zeitlichen Aufwand, Verpackung und Fracht, trägt der Käufer.

  9. Zahlung

    Die Zahlungskonditionen werden jeweils individuell auf der Rechnung festgehalten.

    Die Rechnungen der Tünni GmbH sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in CHF (Schweizer Franken) sofort , spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug, zu bezahlen. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrags auf dem Postcheck- oder Bankkonto der Tünni GmbH. Wechsel oder Checks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden sämtliche Forderungen von der Tünni GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist die Tünni GmbH berechtigt, allenfalls gewährte Rabatte zu widerrufen.

    Zahlungsverzug und sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, welche die Bezahlung der Ware oder Dienstleistung gefährden, berechtigen die Verkäuferin,

    • jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzubehalten oder vom Käufer zurückzuverlangen bzw. eventuelle Dienstleistungen nicht zu erbringen;
    • alle bestehenden Forderungen gegen den Käufer ungeachtet ihrer Fälligkeit sofort geltend zu machen oder für die Forderungen Sicherheiten zu verlangen;
    • noch ausstehende Lieferungen ungeachtet der für diese getroffenen Vereinbarungen nur gegen Vorkasse auszuführen;
    • sowie vom Käufer Verzugszinsen von mindestens 2% über dem üblichen Kontokorrentzinssatz des Schweizer Verbands der Raiffeisenbanken und Mahngebühren in der Höhe von SFR 30.- zu verlangen.

    Die Verkäuferin hat das Recht die gelieferte Ware nach wiederholter schriftlicher Mahnung zurück zu fordern. Dieser Aufforderung hat der Käufer innerhalb nützlicher Frist folge zu leisten. Sämtliche angefallenen Kosten gehen dabei zu Lasten des Käufers. 

    Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  10. Zusätzliche Leistungen

    Werden, abweichend vom Kaufvertrag, von Seite des Käufers zusätzliche Leistungen gewünscht, werden dem Käufer die anfallenden Kosten nach Aufwand verrechnet.

  11. Installation von Elektrogeräten

    Der Käufer hat die Installationen und Reparaturen von Elektrogeräten ausschliesslich durch eine Fachperson mit entsprechender Zulassung durch führen zu lassen. 

  12. Haftung / Folgeschäden

    Für den ordnungsgemässen Aufbau, die regelmässige Kontrolle und die Sicherheit ist der Käufer bzw. Betreiber verantwortlich. Jede Benutzung erfolgt immer auf eigene Gefahr. Für Schäden, die sich aus dem Aufstellen und Benutzen ergeben, übernimmt die Tünni GmbH keine Haftung. Die Hinweise in den Betriebsanleitungen uns Sicherheitshinweisen bezüglich Aufbau und Nutzung sind zwingend zu beachten resp. einzuhalten und können von www.tuenni.ch heruntergeladen werden.

  13. Sicherheitsvorschriften

    Für die Personensicherheit ist ausschliesslich der Käufer bzw. der Betreiber verantwortlich. Dieser stellt sicher, dass die Sicherheitsvorschriften und Sicherheitshinweise welche unter www.tuenni.ch heruntergeladen werden können eingehalten werden. Für Verletzungen und Unfälle die sich aus dem Betrieb ergeben, übernimmt die Tünni GmbH keine Haftung.

  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für die Lieferungen / Dienstleistungen und Bezahlung der Waren ist der schweizerische Sitz der Tünni GmbH. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Lieferverträgen sind unter Vorbehalt von abweichenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen die ordentlichen Gerichte am schweizerischen Sitz der Tünni GmbH zuständig.

  15. Anwendbares Recht

    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Tünni GmbH unterstehen in jedem Fall materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).